Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der Berliner Blindenhörbücherei gemeinnützige GmbH

§1 Geltungsbereich

[1] Diese Benutzungsordnung gilt für die Berliner Blindenhörbücherei gemeinnützige GmbH, Auerbachstr. 5, 14193 Berlin, im Folgenden kurz BHB genannt.

§2 Ausleihberechtigte

[1] Ausleihberechtigt sind Personen mit Sehbehinderung und blinde Personen. Voraussetzung ist, dass herkömmliche gedruckte oder digitale Werke nicht im erforderlichen oder gewünschten Umfang gelesen oder gehandhabt werden können.

[2] Die Leistungen können von natürlichen Personen und unter bestimmten Bedingungen auch von juristischen Personen des Privatrechts sowie öffentlich-rechtlichen Institutionen genutzt werden. Bei den zuletzt genannten ist die Abgabe von barrierefrei aufbereiteten Medien gemäß § 1 Nr. 1 UrhGBefStV jedoch nur zulässig, wenn es sich bei der jeweiligen Einrichtung nachweislich um eine befugte Stelle im Sinne des § 45c Abs. 3 UrhG handelt.

[3] Aus urheberrechtlichen Gründen ist die Vorlage eines Nachweises über die persönliche Sehbehinderung oder Blindheit zwingend erforderlich. Anerkannt werden ärztliche oder therapeutische Atteste oder auch die Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „Bl“ bzw. „TBl“.

 

 

§3 Benutzungsantrag

[1] Der Nutzer muss eine schriftliche Anmeldung einreichen. Änderungen der Anschrift sind umgehend mitzuteilen.

[2] Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird die Benutzungsordnung durch den Unterzeichnenden anerkannt.

§4 Datenschutz

[1] Der Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten wird gewährleistet. Wir arbeiten gemäß der Verordnung zum Datenschutz (DSGVO). Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz (https://bhb.absv.de/datenschutz).

[2] Wir führen eine Ausleihhistorie, um Ausleihwiederholungen zu vermeiden. Diese steht über das persönliche Nutzerkonto („Mein Konto“) zur Verfügung.

§ 5 Gebühren

[1] Die Benutzung der BHB ist gebührenfrei.

§6 Ausleihe

[1] Die Hörbücher und die zum Versand verwendeten Medienverpackungen sind Eigentum der BHB.

[2] Die entliehenen Hörbücher dürfen nicht einbehalten oder an dritte Personen weitergegeben werden.

[3] Bei Rücksendungen ist darauf zu achten, dass die Medien wieder ordnungsgemäß in die dazugehörigen Versandverpackungen gelegt werden.

[4] In den mit dem Postvermerk „Blindensendung“ gekennzeichneten Versandverpackungen darf keine Schwarzschriftmitteilung transportiert werden.

§7 Leihfristen

[1] Die Leihfrist beträgt für Hörbücher 4 Wochen und für Hörfilme 2 Wochen.

[2] Auf Antrag können Leihfristen verlängert werden.

 

 

§8 Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht

[1] Der Benutzer hat die Hörbücher sowie die Versandverpackungen sorgfältig zu behandeln. Schäden am Leihgut sind unverzüglich zu melden.

[2] Werden entliehene Hörbücher nicht fristgerecht zurückgegeben, werden diese angemahnt und ggf. in Rechnung gestellt.

[3] Für abhanden gekommene oder beschädigte Werke hat der Benutzer Ersatz zu leisten.

§9 Vervielfältigung und Wiedergabe

[1] Dem Benutzer ist es gestattet, persönliche Kopien der entliehenen Werke zum Abhören auf mobilen tragbaren Geräten mit SD-Karte im Rahmen des geltenden Urheberrechts anzufertigen. Die Kopien sind nach Ablauf der geltenden Ausleihfristen zu löschen.

[2] Im Übrigen sind Vervielfältigungen der barrierefrei aufbereiteten Medien in keiner Weise zulässig.

Die kommerzielle Nutzung, die öffentliche Wiedergabe sowie die öffentliche Zugänglichmachung sind untersagt.

§10 Ausschluss von der Benutzung

[1] Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.

[2] Die aus der Benutzung bis zum Ausschluss entstandenen Pflichten bleiben bestehen.

[3] Bei schweren Verstößen ist die BHB berechtigt, anderen Hörbüchereien im Verein Medibus den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen.

[4] Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch eingelegt werden.

§11 Inkrafttreten

[1] Diese Benutzungsordnung tritt am (Datum der Veröffentlichung) 2023 in Kraft.

 

eine durchsichtige Plastebox, zwei Briefumschläge und 2 CD's liegen auf dem Tisch (Inhalt und Bestandteile einer Versandverpackung)