Geschichte

Gründung und Inbetriebnahme der Berliner Hörbücherei für Zivil- und Kriegsblinde e.V.

von Alfred Stoeckel

Die Initiative zur Gründung der Berliner Hörbücherei geht auf den Allgemeinen Blindenverein zurück, und zwar genau gesagt auf das Seminar für Blindenfürsorger im Mai 1957.

Nachdem die rechtlichen und organisatorischen Präliminarien geschaffen worden waren und der Verein unter der Nummer 2843 in das entsprechende Register beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen war, galt es, mit der praktischen Durchführung des Leihbetriebes zu beginnen. Dies erfolgte durch Kauf von besprochenen Tonbändern in Marburg, später in Münster, so dass am 17. Dezember 1958 die "Berliner Hörbücherei für Zivil- und Kriegsblinde e.V." in ihrer provisorischen Unterkunft in der Goßlerstrasse,  Berlin-Friedenau, in den Räumen des ABV, unter Anwesenheit der  Presse, des Rundfunks  und des Fernsehens propagandistisch wirksam von dem 2. Vorsitzenden eröffnet werden konnte. Damit waren die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme unserer Hörbücherei geschaffen, so dass vom 7. Januar 1959 an jedem Mittwoch die Bandausgabe erfolgte.

So ist am Schluß dieses Arbeitsberichtes der Dank allen denen abzustatten, die das Unternehmen durch Arbeit, Rat und Tat - insbesondere finanziell - unterstützten. Hierbei gebührt der Senatsverwaltung für Arbeit und Sozialwesen (der Hauptfürsorgestelle) für die wirklich auf einem großen Verständnis beruhende Hilfe besondere Anerkennung. Daneben haben die Selbsthilfeverbände als Rechtsträger zusammen mit vorgenannter Senatsverwaltung durch finanzielle Opfer das Zustandekommen unserer Hörbücherei überhaupt erst ermöglicht. Mit der Gründung wurde ein neuzeitliches Kulturinstitut geschaffen, das geeignet und in der Lage sein wird, dem echten Bedürfnis unserer Berliner Blinden auf Vermittlung von Literatur Rechnung zu tragen.

 

Berlin, 20. Mai 1959

Quelle: ABV-"Vereinsnachrichten" 4/1960

Blick in die Hörbücherei, auf der rechten Seite befindet sich ein langes Rollregal