Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der Berliner Blindenhörbücherei gemeinnützige GmbH

§1 Geltungsbereich
[1] Diese Benutzungsordnung gilt für die Berliner Blindenhörbücherei gemeinnützige GmbH
Auerbachstr. 5, 14193 Berlin, im Folgenden kurz BHB genannt.

§2 Benutzungsberechtigte
[1] Zur Benutzung der BHB sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen zugelassen.
[2] Aus urheberrechtlichen Gründen ist ein Nachweis über die hochgradige Sehbehinderung des Nutzers erforderlich.

§3 Benutzungsantrag
[1] Der Nutzer muss eine schriftliche Anmeldung einreichen. Änderungen der Anschrift sind umgehend mitzuteilen.
[2] Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird die Benutzungsordnung durch den Unterzeichnenden anerkannt.

§4 Datenschutz
[1] Es werden personenbezogene Daten gespeichert. Zur Vermeidung von Mehrfachlieferungen erklärt sich der Nutzer mit der Führung einer Ausleihhistorie einverstanden.

§ 5 Gebühren
[1] Die Benutzung der BHB ist gebührenfrei.

§6 Ausleihe
[1] Die Hörbücher und die zum Versand verwendeten Medienverpackungen sind Eigentum der BHB.
[2] Die entliehenen Hörbücher dürfen nicht einbehalten oder an dritte Personen weitergegeben werden.
[3] Bei Rücksendungen ist darauf zu achten, dass die Medien wieder ordnungsgemäß in die dazugehörigen Versandverpackungen gelegt werden.
[4] In den mit dem Postvermerk „Blindensendung“ gekennzeichneten Versandverpackungen darf keine Schwarzschriftmitteilung transportiert werden.

§7 Leihfristen
[1] Die Leihfrist beträgt für Hörbücher 4 Wochen und für Hörfilme 2 Wochen.
[2] Auf Antrag können Leihfristen verlängert werden.

§8 Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht
[1] Der Benutzer hat die Hörbücher sowie die Versandverpackungen sorgfältig zu behandeln. Schäden am Leihgut sind unverzüglich zu melden.
[2] Werden entliehene Hörbücher nicht fristgerecht zurückgegeben, werden diese angemahnt und ggf. in Rechnung gestellt.
[3] Für abhanden gekommene oder beschädigte Werke hat der Benutzer Ersatz zu leisten.

§9 Vervielfältigungen
[1] Dem Benutzer ist es gestattet, persönliche Kopien der entliehenen Werke zum Abhören auf mobilen tragbaren Geräten mit SD-Karte im Rahmen des geltenden Urheberrechts anzufertigen.
Die Kopien sind nach Ablauf der geltenden Ausleihfristen zu löschen.

§10 Ausschluss von der Benutzung
[1] Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.
[2] Die aus der Benutzung bis zum Ausschluss entstandenen Pflichten bleiben bestehen.
[3] Bei schweren Verstößen ist die BHB berechtigt, anderen Hörbüchereien im Verein Medibus den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen.
[4] Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch eingelegt werden.

§11 Inkrafttreten
[1] Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.

eine durchsichtige Plastebox, zwei Briefumschläge und 2 CD's liegen auf dem Tisch (Inhalt und Bestandteile einer Versandverpackung)